Wilhelm Stolle GmbH, Broichstraße 78-90, 53227 Bonn

Änderung der Eisengießerei

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §16 BImSchG der Firma Wilhelm Stolle GmbH, Broichstraße 78-90, 53227 Bonn vom 30.07.2020 zur wesentlichen Änderung der Eisengießerei mit einer Verarbeitungskapazität von 20 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 3.7.1G der 4. BImSchV) bekannt gemacht.

Die Genehmigung beinhaltet:

  • Neue Produktion TEPE
  • Tank 2334B04 inkl. Pumpen und zugehörigen Rohrleitungen werden korrosionsbeständig ausgeführt bzw. neu beschafft.
  • In Tanklägern 2333 und 2334 sowie im Feststofllager 2339 sollen Stoffe der Produktion TEPE gelagert werden.
  • Aufgrund der endothermen Reaktionsführung, Verzicht auf die Funktion des Behälters 2316B01 als Notentspannungsbehälter beim Verfahren TEPE.
  • Errichtung und Betrieb einer Einblasanlage für Filterstaub sowie dafür erforderliche Nebenanlagen
  • Das Einsatzstofflager I + II wird als Nebenanlage 9.3.2 V geführt
  • Die staubförmigen Emissionen im gereinigten Abgas der Quelle Q1 werden von 20 mg/m³ auf 10 mg/m³ begrenzt.

Durch die Maßnahmen findet keine Kapazitätserhöhung der genehmigten Schmelzleistung von 12 t/h statt.

Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Eisen- und Stahlerzeugung vom Februar 2012 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2012) 903).


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