Bayer AG, 41538 Dormagen

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel und deren Vor- und Zwischenprodukten (HB-Anlage)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Bayer AG, 41538 Dormagen vom 08.12.2017 zur wesentlichen Änderung der HB-Anlage (CHEMPARK Dormagen) im Wesentlichen durch Errichtung einer neuen Kälteversorgung öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die Herstellung organischer Feinchemikalien“ vom Dezember 2005.


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