Bayer AG, Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51373 Leverkusen

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, Wirkstoffen und Zwischenprodukten (FU-Anlage) der Bayer AG auf dem Gelände des CHEMPARK Dormagen.

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, Wirkstoffen und Zwischenprodukten (FU-Anlage) Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Bayer AG, 41538 Dormagen vom 04.12.2020 zur wesentlichen Änderung der FU-Anlage (CHEMPARK Dormagen) im Wesentlichen durch Erhöhung der Produktionskapazität in der Betriebseinheit 1 sowie Erteilung einer Rahmengenehmigung für die neue Betriebseinheit 4 sowie technische Änderungen in verschiedenen Bereichen der FU-Anlage öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die Herstellung organischer Feinchemikalien“ vom Dezember 2005.


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