Bayer CropScience AG, 41538 Dormagen

Änderung der Anlage zur Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und Bioziden

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Bayer CropScience AG, Chempark Dormagen, 41538 Dormagen vom 09.12.2015 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und Bioziden auf dem Gelände des Chempark Dormagen, Gemarkung Worringen Flur 34 Flurstück 202 durch Errichtung und Betrieb einer dritten Aufarbeitungslinie für Spiromesifen und Spirodiclofen, durch Änderung der Rückstandsaufarbeitung infolge geänderter Zuordnung der Aufarbeitungslinien, durch Errichtung eines Tanklagers, durch Errichtung und Betrieb eines Ammoniakverdampfers und eines Soletanks und durch weitere Änderungen öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Feinchemikalien“ (Dezember 2005).


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