Covestro Deutschland AG, 41538 Dormagen

Änderung der Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der COVESTRO Deutschland AG, 41538 Dormagen vom 14.07.2017 zur wesentlichen Änderung der TDI-Anlage im Wesentlichen durch Errichtung und Betrieb von zwei neuen Trocknern, durch Herstellung eines neuen Produktes und durch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Grundchemikalien“ vom Februar 2002.


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