Covestro Deutschland AG, CHEMPARK, 41538 Dormagen

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Polyester-Polyolen (DSD-Anlage) der Firma COVESTRO Deutschland AG auf dem Gelände des CHEMPARK Dormagen.

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Polyester-Polyolen (DSD-Anlage) Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der COVESTRO Deutschland AG, 41538 Dormagen vom 23.04.2021 zur wesentlichen Änderung der DSD-Anlage (CHEMPARK Dormagen) im Wesentlichen durch die Erhöhung der Produktionskapazität, durch Änderung des Explosionsschutzkonzeptes sowie durch weitere Änderungen öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung von Polymeren“ vom Oktober 2006.


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