Covestro Deutschland AG, CHEMPARK, 41538 Dormagen

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Polyester-Polyolen (DSD-Anlage) der Firma COVESTRO Deutschland AG auf dem Gelände des CHEMPARK Dormagen.

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma COVESTRO Deutschland AG, 41538 Dormagen vom 21.12.2021 zur wesentlichen Änderung der LPD-Anlage auf dem Gelände des CHEMPARK Dormagen, im Wesentlichen durch die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Produktionsstraße zur Herstellung von Polyisocyanaten, öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken in der Polymerherstellung“ von Oktober 2006.

Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurden in der hier veröffentlichten Ausfertigung des Genehmigungsbescheides entsprechende Stellen unkenntlich gemacht. Der Genehmigungsbescheid als solches ist weiterhin in Gänze verständlich.


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