Braskem Europe GmbH, Rodenkirchener Str. 400, 50389 Wesseling

Änderung der Anlage zur Herstellung von Polypropylen und Polypropylen-Copolymeren

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Braskem Europe GmbH, Rodenkirchener Str. 400 in 50389 Wesseling vom 01.03.2023 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Polypropylen und Polypropylen-Copolymeren öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) „Herstellung von Polymeren“ wurde 2006 veröffentlicht.

Darüber hinaus fällt die Anlage unter die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für eine einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche (vom 30.05.2016), sowie die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) über Industrieemissionen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche (vom 06.12.2022).


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