INEOS Köln GmbH, Alte Straße 201, 50769 Köln

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Ammoniak (Ammoniak-Anlage)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der INEOS Köln GmbH, 50769 Köln vom 05.05.2017 zur wesentlichen Änderung der Ammoniak-Anlage im Wesentlichen durch Errichtung eines neuen Ammoniakreaktors und Erhöhung der Produktionskapazität öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung anorganischer Grundchemikalien: Ammoniak, Säuren und Düngemittel“ vom August 2007.


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