INEOS Köln GmbH, Alte Straße 201, 50769 Köln

Wesentlichen Änderung des Kracker V

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der INEOS Köln GmbH, 50769 Köln vom 07.02.2018 zur wesentlichen Änderung des Kracker V, im Wesentlichen durch Ersatz dreier Hydrierreaktoren inclusive Wärmetauscher, errichtet an einer anderen Stelle innerhalb der Produktionsanlage, öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Referenzdokument über die Herstellung organischer Grundchemikalien“, Februar 2003.


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