INEOS Manufacturing Deutschland GmbH, Alte Straße 201, 50769 Köln

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von olefinischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der INEOS Manufacturing Köln GmbH vom 28.06.2019 zur wesentlichen Änderung der Spaltanlage Kracker V im Wesentlichen durch Errichtung und Betrieb einer neuen Speisewasseraufbereitung und der Optimierung der Wärmerückgewinnung aus dem Kondensat öffentlich bekannt gemacht.

Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung ist die "Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die die Herstellung von organischen Grundchemikalien" vom 21.11.2017, bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7469.


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