Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 17.07.2015 zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks (Anlage Nr. 0001) in 50997 Köln, Godorfer Hauptstraße 150 durch:
- die Errichtung und den Betrieb eines neuen Zellenkühlturms,
- die Errichtung und den Betrieb von oberirdischen und unterirdischen Zuleitungen mit den entsprechenden Armaturen,
- die Errichtung der für die Rohrverlegung erforderlichen temporären Start- und Zielgruben sowie der für alle Maßnahmen erforderlichen Fundamente,
- die Errichtung und Betrieb eines neuen Schaltanlagengebäudes,
- die Errichtung und den Betrieb eines neuen Schwefelsäure-Behälters (V-17701),
- den Umzug des vorhandenen Dosiercontainers,
- den Umzug des vorhandenen Kondensatentspanners (V-2906),
- die Anpassung der Leitungseinbindung der bestehenden Seitenstromfilter (S-1715 und S-1716),
- die Errichtung und Betrieb eines neuen Kondensat-Sammelbehälters (V-29109),
- die Errichtung und Betrieb eines neuen Atmosphärenentspanners (V-29110),
- die Einbindung der neuen Anlagenteile in das E-MSR-System des Kraftwerkes und
- die Baustelleneinrichtung.
öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen, Juli 2006.