Shell Deutschland Oil GmbH, Godorfer Hauptstraße 150, 50997 Köln

wesentliche Änderung der Raffinerie II (Anlage 0002)

Az.: 53.0048/18/4.4.1/Od/Ru

Genehmigungsbescheid der Firma Shell Deutschland Oil GmbH vom 29.09.2019 Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Godorfer Hauptstraße 150, 50997 Köln vom 29.09.2019 zur wesentlichen Änderung der Anlage Raffinerie II (Anlage 0002; Nr. 4.4.1 des Anhangs zur 4.BImSchV) in 50997 Köln, Godorfer Hauptstraße 150 öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung beinhaltet:

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit und Sicherstellung der Anlagenintegrität
    • Modernisierung der sicherheitstechnischen Einrichtungen durch Austausch und Erweiterung der bestehenden Instrumentierung/Messtechnik,
    • Austausch und Neuinstallation von diversen Equipments mit besseren Materialeigenschaften zur Verbesserung der Korrosionsbeständigkeit,
    • Austausch der Verrohrung in der Strahlungszone F-3601 mit besseren Materialeigenschaften zur Verbesserung der Korrosionsbeständigkeit,
    • Austausch der Brenner der Öfen F-3201A/B gegen Low -NOx- Brenner inklusive des dazugehörigen Verbrennungsluftgebläses K-3202 zur Optimierung des Ofenbetriebes,
    • Austausch der bestehenden, verdrahtungsprogrammierten Steuerung durch eine frei programmierbare, sicherheitsgerichtete Steuerung und deren Einbindung in ein erneuertes Prozessleitsystem sowie
    • weitere Maßnahmen gemäß Tabelle 3.3 des Genehmigungsantrages
  2. Maßnahmen zur betrieblichen Anlagenoptimierung und Steigerung der Energieeffizienz
    • Optimierung der Wärmenutzung in der Raff II durch den Austausch bestehender Wärmetauscher. Unter anderem wird durch die neuen Wärmetauscher das unerwünschte Auftreten von Ablagerungen (Fouling) auf den inneren Oberflächen der Wärmetauscher reduziert und somit die Energieeffizienz gesteigert.
    • Errichtung und Betrieb von neuen Wärmetauschern zur effizienteren Abwärmenutzung,
    • Energetische Optimierung der Öfen F-3201 A/B und F-3601 und Erweiterung der Transferleitung vom Ofen F-3601 zur Kolonne C-3601,
    • Modifikation von Kolonneneinbauten zur Verbesserung der Trennleistung der Kolonnen,
    • Austausch und Installation neuer Pumpen mit den dazugehörigen Rohrleitungen und EMSR-Technik,
    • Austausch von Luftkühlern zur Verbesserung der Kühlleistung,
    • Errichtung von Rohrleitungsverbindungen sowie eines Bypass-Systems
    • sowie weitere Maßnahmen gemäß Tabelle 3.3 des Genehmigungsantrages
  3. Antrag auf Erlaubnis von Baumfällungen gemäß § 6 Baumschutzsatzung der Stadt Köln

Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas für Mineralöl- und Gasraffinerien vom Oktober 2014 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155).


Weitere Informationen


Haben Sie Fragen?

+49(0)221-147-0 · +49(0)221-147-3185 · poststelle@bezreg-koeln.nrw.de