Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau

Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a BImSchG vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6, 16 BImSchG der Firma Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau vom 29.06.2018 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Errichtung einer Abwasservorbehandlungsanlage in 52372 Kreuzau, Windener Weg 1 öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken in der in der Zellstoff- und Papierindustrie“.


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