Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau

Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Festlegung der Produktionsleistung

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a BImSchG vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6, 16 BImSchG der Firma Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau vom 06.03.2019 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Festlegung der Produktionsleistung in 52372 Kreuzau, Windener Weg 1 öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken in der in der Zellstoff- und Papierindustrie“.




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