Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau

Errichtung und Betrieb einer neuen Energiezentrale

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Windener Weg 1, 52372 Kreuzau vom 22.11.2022 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Wellpappenrohpapieren in 52372 Kreuzau, Windener Weg 1 durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Energiezentrale öffentlich bekannt gegeben.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken in der in der Zellstoff- und Papierindustrie“.


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