Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren

Klärschlammverbrennungsanlage

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG des Wasserverbandes Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren vom 27.05.2014 zur Änderung der Klärschlammverbrennungsanlage Düren, Mühlenweg 10, 52382 Niederzier durch die Errichtung und den Betrieb eines Nass-Elektrofilters öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt "Abfallverbrennungsanlagen (Juli 2005)".


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