Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG. auf Verlängerung der Genehmigung für die Müllumschlaganlage auf der Zentraldeponie Leppe Standort Am Berkebach 1, 51789 Lindlar

Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) vom 28.05.2020 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753 / FNA 2129-8) in der derzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid vom 26.11.2020 zur Fristverlängerung für die Müllumschlaganlage auf dem Standort der Zentraldeponie Leppe, Am Berkebach, 51789 Lindlar öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions- Richtlinie handelt. Für diese Anlage ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVTMerkblatt) mit dem Titel „Abfallbehandlungsanlagen“ maßgebend.


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