Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG. auf Änderung/Erhöhung der Durchsatzkapazität

Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753 / FNA 2129-8) in der derzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid vom 22.08.2018 für die Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb des Biomassezentrums (Grünabfallkompostierungsanlage) auf dem Standort der Zentraldeponie Leppe, Am Berkebach, 51789 Lindlar öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions- Richtlinie handelt.

Für diese Anlage ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVTMerkblatt) mit dem Titel „Abfallbehandlungsanlagen“ maßgebend.


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