Basell Polyolefine GmbH, Brühler Str. 60, 50389 Wesseling

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Basiskunststoffen

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Basell Polyolefine GmbH, Brühler Str. 60 in 50389 Wesseling vom 24.09.2019 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Basiskunststoffen (LDPE-Anlage OT 4) durch die Errichtung einer neuen regenerativen thermischen Oxidationsanlage (RTO) öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) „Herstellung von Polymeren“ wurde 2006 veröffentlicht.


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