Evonik Degussa GmbH Werk Wesseling, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling

Änderung der BMA-Anlage ( Anlage zur Herstellung von Blausäure, Wasserstoff, Alkalicyanidlauge und Ammoniumsulfat)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Evonik Degussa GmbH, Brühler Straße 2, 50389 Wesseling vom 14.07.2015 zur wesentlichen Änderung der BMA-Anlage auf dem Betriebsgelände der Evonik Industries AG in 50389 Wesseling; Brühler Str.2, Gemarkung Wesseling, Flur 4 Flurstück 544 öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung beinhaltet:

  • Den Errichtung und Betrieb der Restgasgebläse Pos. 0604, Pos. 0605 und Pos. 0606.
  • Die Errichtung und Betrieb einer neuen Ammonsulfatleitung zwischen dem Ammonsulfatlager und der Schiffsumschlaganlage (BE 2)
  • Der Umbau des vorhandenen HCN-Flaschenlagerbereichs (BE 5).
  • Im Bereich des HCN-Flaschenlagers (hier: Ersatzteillager) dürfen sehr giftige, giftige, brandfördernde, ätzende und hochentzündliche Stoffe gelagert werden. Dabei darf ein Lagervolumen von insgesamt 20 m3 und für sehr giftige und giftige Stoffe eine Lagermenge von 19,9 Tonnen nicht überschritten werden. Bei der Lagerung der o.a. Stoffe ist das Zusammenlagerungsverbot nach der TRGS 510 zu beachten.
  • Die Integration des Ammoniaklagers mit einer Lagerkapazität von 300 Tonnen Ammoniak in die BMA-Anlage
  • Die Errichtung und den Betrieb einer neuen Messwarte im Ammoniaklager.
  • Die im Rahmen von folgenden Anzeigen nach §15 BImSchG angezeigte Änderungen:
    • Anzeige vom 21.09.2001 Az: 62.3 6/A-064/01
    • Anzeige vom 26.02.2002 Az.: 62.3 6/A-009/02
    • Anzeige vom 28.02.2003 Az.: 62.3 6/A-006/03
    • Anzeige vom 06.01.2005 Az.: 62.3 6/A-107/04
    • Anzeige vom 23.03.2007 Az.: 53.98.09/30.045/07/0401L1
    • Anzeige vom 17.05.2010 Az.: 53.3/Hi-A15-300.0085/10/Bezirksregierung Köln
    • Anzeige vom 02.03.2011 Az.: 53.3/Hi-A15-300.0014/11/Bezirksregierung Köln
    • Anzeige vom 18.04.2011 Az.:53.3/Hi-A15-300.0084/11/Bezirksregierung Köln
    • Anzeige vom 16.04.2013 Az: A15.1-300.0027/13/Bezirksregierung Köln
    • Anzeige vom 29.06.2010 Az: 53.3/Hi-A15-300.0092/10/ Bezirksregierung Köln
  • Änderung der folgenden Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides 55.8851-4.1-53/92-Köh
    • Nebenstimmung 1.1
      Die 3 Gasspürköpfe der Ammoniak-Umladestation werden abweichend von der Nebenbestimmung 1.1 nicht an den offenen Seiten der Umladestation, sondern entsprechend der Nr. 3.4 des TÜV-Prüfberichtes vom 22.03.1995 an der offenen Gebäudeseite positioniert.
    • Die Aufhebung der Nebenbestimmung 1.2
    • Die Aufhebung der Nebenbestimmung 1.8
    • Die Nebenbestimmung 1.3 wie folgt umzuformulieren:
      Die sicherheitstechnisch bedeutsame MSR-Technik ist unabhängig von Prozessleitsystem in einer speicherprogrammierten Steuerung (SPS) auszuführen. Die eingesetzte SPS muss der Anforderungsklasse AK 5 nach DIN V 19250 entsprechen.
    • Die Nebenbestimmung 1.5 wie folgt umzuformulieren:
      Das Ammoniaklager (BE 7) ist im Rahmen der Streifentätigkeit des Werkschutzes zu bestreifen. Die Begehungen sind dokumentarisch in einem Streifenprotokoll festzuhalten.
    • Die Nebenbestimmung 1.7 wie folgt umzuformulieren:
      Im Gleis 20 darf neben dem in der Verladeeinrichtung stehenden beladenen NH3- Eisenbahnkesselwagen und dem auf dem Bereitstellungsplatz in Richtung Prellbock stehenden beladenen NH3-Eisenbahnkesselwagen kein zusätzlicher NH3-Eisenbahnkesselwagen ausgenommen im Rahmen von Rangiertätigkeiten, abgestellt werden.

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