Firma Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling

Wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Acrolein (Ac-Anlage) und der Anlage zur Herstellung von Methylmercaptan und Methylmercaptopropionaldehyd (Mc/MMP-Anlage)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling vom 23.11.2022 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Acrolein (Ac-Anlage) und der Anlage zur Herstellung von Methylmercaptan und Methylmercaptopropionaldehyd (Mc/MMP-Anlage) öffentlich bekannt gegeben.

Die Genehmigung beinhaltet:

  1. die Errichtung und den Betrieb der neuen MMP-Reaktion (Geb. 432), basierend auf gasförmigem Acrolein und flüssigem MMP-Mc,
  2. die Errichtung und den Betrieb des neuen MMP-Mc-Tanks Pos. 7780 (Geb. 463),
  3. die Errichtung und den Betrieb der neuen Lagerhalle Technik (Geb. 464),
  4. die Errichtung und den Betrieb des neuen Spülbehälters Pos. 4230,
  5. den Austausch des Abwasserbehälters Pos. 4201,
  6. die Stilllegung folgender Anlagenbereiche: Acrolein-Kondensation, Acrolein-Tanklager und BKW-Verladung, MMP-Reindestillation und die Rein-Acrolein-Herstellung,
  7. den Umbau der bestehenden MMP-Reaktion zur MMP-Mc-Reaktion und die damit in Zusammenhang stehende Umsetzung der apparatetechnischen, rohrleitungstechnischen und EMR-technischen Änderungen.

Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien vom 21.11.2017.


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