Kraton Polymers GmbH, Platz der Einheit 1, 60327 Frankfurt/ Main

Änderung der Anlage zur Herstellung von synthetischem Kautschuk

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Kraton Polymers GmbH, Platz der Einheit 1, 60327 Frankfurt/ Main vom 04.05.2017 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von synthetischem Kautschuk (Kraton-D-Anlage) öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) „Herstellung von Polymeren“ wurde 2006 veröffentlicht.

Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung „einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/ Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche“ wurde am 30.05.2016 veröffentlicht.


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