Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling

Änderung der Olefinanlage

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 27.11.2014 zur wesentlichen Änderung der Olefinanlage (Anlage Nr. 0016) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch

  • den Umbau der Spaltöfen 0A - 6A (flüssig) und der Spaltöfen 7A/7B (gasförmig) und der nachgeschalteten Einrichtungen der Olefinanlage 2A
  • die Abstellung/Außerbetriebnahme der Olefinanlage 2B bzw. von Teilanlagen inkl. der zugehörigen kontinuierlichen Emissionsmessung für NOx und CO
  • die Anpassung der nachgeschalteten Prozessanlagen ("Back-End")
  • die Einbindung der Fackel von MM-P1 in das Fackelsystem der Olefinanlage gemäß Genehmigung Az.: 53.8851.-4.4.1-16-26/13-Od/Ru vom 12.09.2013
  • die Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit und Änderung der EMSR-Technik
  • die Zulassung einer Ausnahmeregelung gemäß §26 der 13.BImSchV zum Ersatz kontinuierlicher Emissionsmessungen von Gesamtstaub und SOx beim Einsatz gasförmiger Brennstoffe durch diskontinuierliche Einzelmessungen
  • die Errichtung diverser Stahlbühnenkonstruktionen an der bestehenden Anlage Bau 390
  • die Nachrüstung der Bodenfackel 2 (Quelle 320) mit neuen Brennersystemen

öffentlich bekannt gemacht.

Für diese Anlage sind am 28.10.2014 BVT-Schlussfolgerungen im Amtsblatt der Europäischen Union für das Raffinieren von Mineralöl und Gas veröffentlicht worden.


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