Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling

Änderung des Nordwestlichen Tanklagers (Anlage Nr. 0021)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 16.12.2014 zur wesentlichen Änderung des Nordwestlichen Tanklagers (Anlage Nr. 0021) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch

  • die Errichtung und den Betrieb einer Abluftreinigungsanlage zur Fassung und Abreinigung der gasförmigen Emissionen aus den Verladearmen 7 der Verladeköpfe 2, 3 und 4 und des Verladearmes 6 des Verladekopfes 4 sowie Einhaltung des Grenzwertes für die Emissionen an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid angegeben als Stickstoffdioxid, im Abgas der thermischen Nachverbrennungsanlage TNV für die Massenkonzentration von 0,25 g/m3
  • die Errichtung und Betrieb einer neuen Rohrleitung und von 2 neuen zusätzlichen Verladepumpen an Tank TA-173 für den Export von hochviskosen schwefelhaltigem Rückstand (VFCR) aus dem Tank TA-173 und Anbindung an die Verladearme 7 (zusätzliche Belegung) der Verladeköpfe 2, 3 und 4
  • den Austausch der vorhandenen Verladearme 7 der Verladeköpfe 2, 3 und 4 durch jeweils einen neuen Verladearm mit Gasrückführung und Anbindung an die Abluftreinigungsanlage (TNV)
  • die zusätzliche Belegung des Verladearmes 1 am Verladekopf 5 für das Laden von Gasölen sowie das Löschen von Gas to Liquid (GtL)
  • die Demontage und Stilllegung der Methanolwäschereinheit in der BE 0450
  • die Demontage des Verladearms 1 am Verladekopf 3
  • die Einbindung der 5 bar Stickstoffversorgung der Raffinerie in diverse Verladearme der Verladeköpfe 2,3 und 4 des Hafens (BE 0450) für die Restentleerung der Verladearme
  • die Errichtung und Betrieb eines thermischen Entspannungsventils (TERV) im Methanolsystem
  • die Einführung der Heizöl schwer (HS)-Komponente LCO (Light Cycle Oil) als Alternative zum bereits verwendeten HCGO (Heavy Cracked Gasoil) für den Import über die Verladearme 7 der Verladeköpfe 3 und 4
  • die Errichtung und Betrieb einer temporär betriebenen Abluftreinigungsanlage (Aktivkohlefiltereinheit) zur Fassung und Abreinigung der gasförmigen Emissionen aus den Verladearmen 7 der Verladeköpfe 3 und 4
  • die Verladung von maximal 20 kt Heizöl schwer ohne Anbindung an die TNV während des 14-tägigen Zeitraums für die Wartungsarbeiten (alle 2-5 Jahre) an der TNV. Andere Stoffe (nicht TA Luft-Stoffe nach Nr. 5.2.6 TA Luft) sind von der Beschränkung nicht betroffen. Eine Methanolverladung erfolgt in diesem Zeitraum nicht

öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt " BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, Oktober 2014“.

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