Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung -
wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 05.11.2015 zur wesentlichen Änderung des Tanklagers bau 311 (Anlage Nr. 0025) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch
- die Errichtung und den Betrieb einer oberirdischen Rohölringleitung,
- die Einbindung der Rohölringleitung durch Zuleitungen zu den Rohölübergabepunkten und den Rohöltanks,
- den Bau bzw. die Installation von Streckenschiebern, VAwS-Auffangflächen, Rohrbrücken, Querträgern und Armaturen sowie Änderungen von vorhandenen VAwS-Auffangflächen und Wiederverwendung von Tankschiebern,
- die Einbindung der neuen Anlagenteile in das MSR-System des Tanklagers Bau 311,
- die Erweiterung der Fläche des Tanklagers Bau 311 um ca. 2.650 m2,
- die Außerbetriebnahme der bestehenden, unterirdischen Rohölringleitung und Ausbindung aus dem bestehenden Anlagenverbund,
- die Demontage der oberirdischen Abschnitte der bestehenden Rohölringleitung inklusive der vorhandenen Armaturen und E-MSR-Technik und
- die Errichtung und Betrieb von drei zusätzlichen Pumpen UP-31184 und UP-31185 (für die Tanks TA-91, TA-92 und TA-94) und UP-31183 (für den Tank TA-194) mit VAwS-Auffangflächen, Pumpenarmaturen, Rohrleitungen, und Rohrleitungsunterstützungen sowie Änderungen der E-MSR-Technik
öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist
das BVT-Merkblatt " BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, Oktober 2014“.