Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 26.01.2016 zur wesentlichen Änderung der ICI-/DWA-Anlage (Anlage Nr. 0015) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch:
- das sicherheitstechnische Upgrade der DWA-Anlage (BE 0010) durch Installation von neuen instrumentierten und mechanischen sicherheitstechnischen Einrichtungen,
- das sicherheitstechnische Upgrade der ICI-1-Anlage (BE 0030) durch Installation eines Sicherheitsventils,
- das sicherheitstechnische Upgrade der der ICI-3 (BE 0040) durch Erneuerung der bestehenden Anlagen- und Ofensteuerung und Erneuerung der Instrumentierung,
- das sicherheitstechnische Upgrade der H2-Kompression (BE 0070) durch Einführung sicherheitsrelevanter Alarme,
- die Erhöhung der Anlagenflexibilität durch Anpassung einzelner Einsatzströme in die DWA-Anlage (BE 0010) bei unveränderter Gesamteinsatzmenge,
- die Anpassung der Feuerungswärmeleistung der Prozessöfen IL-101 (BE 0030) und IL-301 (BE 0040) von 66 MW auf 90 MW,
- die Verlängerung der Nutzungsdauer des Schmieröls der Verdichter in der H2-Kompression (BE 0070) durch Installation einer Ölfilteranlage.
- die Herauslösung des Dampferzeugers IY-5000 aus der gemeinsamen Feuerungsanlage mit den Öfen IL-101 und IL-301 im Sinne § 3 Abs. 1 der 13. BImSchV.
öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt "BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, Februar 2003“.