Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling

Änderung der Redestillationsanlage

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 22.04.2016 zur wesentlichen Änderung der Redestillationsanlage Bau 313 (Anlage Nr. 0010) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch

  • den Austausch der bisher vorhandenen Feldgeräte (Messungen und Transmitter) gegen neue Feldgeräte,
  • die Entfernung der sicherheitsgerichteten Abschaltfunktion von vorhandenen Regelventilen und Installation von separaten Abschaltungen.
  • die Errichtung von zusätzlichen TSO-Schnellschlussventilen zum Schutz von nachgeschalteten Equipments vor den Auswirkungen zu hoher bzw. zu niedriger Drücke,
  • die Ausrüstung der Kolonne DK-151 mit einer zusätzlichen Überfüllsicherung,
  • die Installation eines Fackelgaskondensatabscheiders zur Vermeidung von Flüssigkeitseintritt in die Hauptfackelleitung,
  • die Installation eines neuen Luftkühlers an der Destsillationskolonne DK-101, inkl. Änderung von Rohrleitungen und Austausch von Armaturen inkl. EMSR-Technik,
  • die Aktualisierung der Feuerungswärmeleistung des Prozessofens DD-101 von 21 MW auf 25,8 MW,
  • die Außerbetriebnahme des Schwefelabsorbers DA-101.

öffentlich bekannt gemacht.

Das maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, Oktober 2014; Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU)“.


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