Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling

Änderung des Flüssiggaslagers Bau 277 (Anlagen Nr. 0023)

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 10.05.2016 zur wesentlichen Änderung des Flüssiggaslagers Bau 277 (Anlage Nr. 0023) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch

  • die Erneuerung und den Betrieb von erneuerten Fahrbahnen,
  • die Errichtung und den Betrieb von zwei Tragwannen und Seitenplatten aus Stahlbeton,
  • die Errichtung und den Betrieb von zwei Verlade-Skids (Stahlbaurahmen mit Verladearmaturen) incl. Betonbodenplatten und Überdachungen aus Trapezblech,
  • die Errichtung und den Betrieb von zwei Rückhaltebecken und neuen Entwässerungsleitungen und Schächten,
  • die Errichtung und den Betrieb von zwei Wetterschutz-Raumzellen,
  • die Errichtung und den Betrieb von einer Druckerhöhungsstation als Container-Bauwerk für Löschwasser,
  • die Errichtung und den Betrieb von neuen Rohrbrücken, Stahlkonstruktionen zur Aufnahme von Rohrleitungen incl. deren Fundamente aus Stahlbeton, für technische Anlagen der Verladung und Feuerlösch- und Berieselungsanlagen,
  • die Errichtung und den Betrieb von Schrankenanlagen für die Ein- und Ausfahrten sowie eines Ampelsysteme,
  • die Erweiterung und Verstärkung vorhandener Stahlbauten und
  • die Errichtung und der Betrieb der sonstigen in der Tab. 3-3 der mit diesem Bescheid verbundenen Antragsunterlagen aufgelisteten Maßnahmen

öffentlich bekannt gemacht.

Das maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, Oktober 2014; Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU)“.


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