Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling

Änderung der Olefinanlage (Anlage 0016) im Werk Süd der Rheinland Raffinerie

Genehmigungsbescheid der Firma Shell Deutschland Oil GmbH vom 02.04.2020 Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 02.04.2020 zur wesentlichen Änderung der Olefinanlage (Anlage 0016) im Werk Süd der Rheinland Raffinerie durch

  • Maßnahmen zur betrieblichen Anlagenoptimierung und zur Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit,
  • Erhöhung der Kapazität der Olefinanlage 2A um 30.000 t/a auf 365.000 t/a u.a. mit folgenden Maßnahmen,
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit,
  • Trennung der AwSV-Flächen und des Flächenentwässerungssystems den in Betrieb befindlichen Anlage 2A von den Flächen des Systems der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B,
  • Außerbetriebnahme der Wasserschleieranlage der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B,
  • Außerbetriebnahme von im Bereich der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B vorhandenen Gasgeräte,
  • Übernahme von Behältern der Anlage 2B in den Betrieb der Anlage 2A zur Zwischenlagerung von Reinigungsflüssigkeiten bei Stillständen/ Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen/Störungen

öffentlich bekannt gemacht.


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