Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling

Änderung der Olefinanlage (Anlage 0016) im Werk Süd der Rheinland Raffinerie

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling vom 02.04.2020 zur wesentlichen Änderung der Olefinanlage (Anlage 0016) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1 durch

  1. Maßnahmen zur betrieblichen Anlagenoptimierung und zur Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit
    • Erneuerung des 110 bar-Dampf- und Kondensatsystems,
    • Neuverrohrung des vorhandenen Economizers EM-2952,
    • Erneuerung/Errichtung der Transfer-Schieber der Öfen 0A-6A,
    • Modifizierung des 3 bar-Kondensatsystems,
    • Erneuerung der Rauchgasklappen,
    • Sicherheitsgerichtete Modifizierung der Entwässerung der HD-Leitung,
    • Einbau von Schnellschlussventilen im Bereich der Dampfturbinen der Rohgas- und Ethylen-Verdichter,
    • Modernisierung der Ölversorgung für Rohgas -, Ethylen- Propylenverdichter,
    • Modernisierung der Automatisierungssysteme zur Optimierung der Regelfunktionen an Equipments,
    • Austausch der Frequenzumrichter an Rauchgasgebläse und der KSW-Pumpe,
    • Erneuerung/Modernisierung der Fahrstände zur Vor-Ort-Bedienung des Rohgas- und Verdichters der Anlage 2A,
    • weitere Änderungen aus Tabelle 3-3 der Antragsunterlagen.
  2. Erhöhung der Kapazität der Olefinanlage 2A um 30.000 t/a auf 365.000 t/a u.a. mit folgenden Maßnahmen
    • Implementierung eines neuen Methankompressors,
    • Erneuerung der Böden der Rohgas-Kolonne EN-2205,
    • Erneuerung/Austausch des Verdampfers EM-2306,
    • Einbindung des Methankompressors zu ICI-Anlage Bau 380,
    • Anpassung von Regelventilen bzw. Regelkreisen,
    • weitere Änderungen aus Tabelle 3-3 der Antragsunterlagen.
  3. Sicherheitstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit
  4. Sonstige Maßnahmen
    • Trennung der AwSV-Flächen und des Flächenentwässerungssystems den in Betrieb befindlichen Anlage 2A von den Flächen des Systems der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B,
    • Außerbetriebnahme der Wasserschleieranlage der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B,
    • Außerbetriebnahme von im Bereich der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B vorhandenen Gasgeräte,
    • Übernahme von Behältern der Anlage 2B in den Betrieb der Anlage 2A zur Zwischenlagerung von Reinigungsflüssigkeiten bei Stillständen/ Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen/Störungen
  5. Anzeige der Stilllegung der außer Betrieb befindlichen Anlage 2B gemäß §15 BImSchG

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt " BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Mineralöl- und Gasraffinerien, Oktober 2014“.


Weitere Informationen


Haben Sie Fragen?

+49(0)221-147-0 · +49(0)221-147-3185 · poststelle@bezreg-koeln.nrw.de