Evonik Functional Solutions GmbH, Werk Lülsdorf

Änderung der Anlage zur Herstellung von Chlor

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung -wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §16 BImSchG der Firma Evonik Functional Solutions GmbH, Werk Lülsdorf, vom 17.01.2017 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Chlor in eine Anlage zur alleinigen Herstellung von Alkoholaten zur Anpassung an die besten verfügbaren Techniken gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission von 09.12.2003 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 21010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Chloralkaliindustrie (2013/732/EU) öffentlich bekannt gemacht.

Für die Chloralkaliindustrie liegt aus Dezember 2001 ein Referenzdokument über die „Besten Verfügbaren Techniken in der Chloralkaliindustrie“ vor.


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