RSAG AöR, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg

Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG der Firma RSAG AöR, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg vom 11.01.2018 zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage zur Annahme und Zwischenlagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie handelt.

Die Anlagen der Nummern Nr. 8.12.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sind Anlagen nach der IE-Richtlinie. Für diese Art von Anlagen ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVT- Merkblatt) mit dem Titel „Abfallbehandlungsanlagen“ maßgeblich.


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