Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH und Co. KG, Am Hambuch 20, 53340 Meckenheim

Stilllegung und Ersatz von Schmelzöfen in der Metallgießerei

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co KG, Am Hambuch 20, 53340 Meckenheim vom 06.12.2013 zur wesentlichen Änderung der Metallgießerei Anlage nach (Nr. 3.8.1 G/E Anhang 1 4. BImSchV) in 53340 Meckenheim, Am Hambuch 20 durch die Stilllegung und Demontage eines der 4 direktgasgefeuerten Schmelzöfen; Stilllegung und Demontage von 2 der 4 vorhandenen Tiegelschmelzöfen inkl. Stilllegung deren Abgasführung zum Zentralkamin sowie Errichtung und Betrieb eines erdgasdirektbeheizten Herdschmelzofens Nr. 40 in Halle 2 mit einem Fassungsvermögen von 10 t und einer Schmelzleitung von 2,8 t/h öffentlich bekannt gemacht.

Ein BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) gibt es für diese Anlage nicht.


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