AWA Entsorgung GmbH, Zum Hagelkreuz 24, 52249 Eschweiler

Anlage zur Kompostierung von Grüngut

Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753 / FNA 2129-8) in der derzeit geltenden Fassung wird der Genehmigungsbescheid vom 26.10.2015 für die Ge-nehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Kompostierung von Grüngut, Erzeugung von Kompostsubstrat, Holzmulch und Biomassebrennstoff und zur zeitweiligen Lagerung von Grüngut und Kompost (Kompostierungsanlage) auf dem Standort in Mariadorfer Straße 2, 52249 Eschweiler (Gemarkung Kinzweiler, Eschweiler, Flur 47, Flurstücke 5 und 6) öffentlich bekannt gemacht, da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie handelt.

Die Anlage der Nummer 8.5.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, ber. S. 3756) in der zurzeit geltenden Fassung ist eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie. Für diese Art Anlagen ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblatt) mit dem Titel „Abfallbehandlungsanlagen“ maßgebend.


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