Otto Junker GmbH, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath

Änderung Abluftvolumenstrom der Ablufterfassung in den Hallen 1 und 3

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Otto Junker GmbH, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath vom 22.01.2014 zur wesentlichen Änderung des Betriebs der Gießerei in 52152 Simmerath, Jägerhausstraße 22 durch Änderung des Abluftvolumenstroms der Ablufterfassungsanlage für die Hallen 1 und 3 auf 180.000 Nm³/h und die Erhöhung der Lagerkapazität der Läger I und II öffentlich bekannt gemacht.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken in der Gießereiindustrie“ (Juli 2004).


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