Otto Junker GmbH, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath

Änderung Abluftvolumenstrom der Ablufterfassung in den Hallen 1 und 3

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6, 16 BImSchG der Firma Otto Junker GmbH, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath vom 17.03.2017 zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zum Erschmelzen und Gießen von Eisen und NE-Metallen in 52152 Simmerath, Jägerhausstraße 22 öffentlich bekannt gemacht.

Die für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblätter (Beste verfügbare Techniken) sind:

  • Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken in der Gießereiindustrie
  • Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken in der Eisen- und Stahlindustrie

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