Otto Junker GmbH, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath

Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Gießen von Nichteisenmetallen

Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG der Firma Otto Junker GmbH, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath vom 14.08.2014 zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Gießen von Nichteisenmetallen in Verbindung mit einer Anlage zum Schmelzen von Nichteisenmetallen in 52152 Simmerath, Jägerhausstraße 22.

Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken in der Gießereiindustrie“ (Juli 2004)“.


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